Zahnzusatzversicherung – der Zusatzschutz für Zahnbehandlungen

Wenn am 01. Januar 2012 die neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) in Kraft tritt, wird der Besuch bei den rund 66.000 Zahnärzten in Deutschland teurer. Zwar werden auch dann noch die Kosten der zahnärztlichen Standardleistungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, doch alle darüber hinaus gehenden individuellen Leistungen des Zahnarztes müssen vom Patienten selbst bezahlt werden. Die Kosten werden um 6 % steigen. In der GOZ sind die Vergütungen für die zahnärztlichen Leistungen geregelt, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen beglichen werden. Diese leisten, wenn es zum Beispiel um Zahnersatz geht, nur noch einen festen Zuschuss, welcher sich nach den Kosten richtet, die für eine medizinisch ausreichende Versorgung entstehen.

Die Lösung heißt Zahnzusatzversicherung

Bei dieser privaten Individualversicherung handelt es sich um einen Baustein der Krankenzusatzversicherung. Sie bietet einen lohnenswerten Zusatzschutz für Zahnbehandlungen, indem sie die Finanzierungslücke zwischen der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkassen und der Gebührenrechnung für die Zahnbehandlungen des Zahnarztes schließt. Früher war die Zahnzusatzversicherung in erster Linie für größere Behandlungen empfehlenswert. Heute ist sie eine der lohnenswerten Individualversicherungen, die nicht mehr wegzudenken ist, denn sie schützt den Patienten finanziell schon bei kleineren Behandlungen, wie Keramikverblendungen, Brücken oder Kronen. Von den Krankenversicherern werden zur Kostendeckung umfangreiche Tarife angeboten, die es zu vergleichen gilt.

Für jeden Menschen bedeuten gesunde Zähne ein Stück Lebensqualität. Mit einer Zahnversicherung kann das auch künftig so bleiben. Diese bezahlt einen Großteil der Eigenanteile der immer teurer werdenden Zahnbehandlungen. Auch, wenn der Zusatzschutz künftig unverzichtbar sein wird, darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Krankenversicherer ihre Beiträge entsprechend den steigenden Kosten regelmäßig anpassen. – Sinnvoll ist eine Zahnzusatzversicherung auch für Kinder, da es hier keine Familienversicherung gibt. Besonders kieferorthopädische Behandlungen (diese sollten im Tarif zusätzlich als Leistung enthalten sein) können zu hohen Zuzahlungen führen. Die Versicherung muss abgeschlossen sein, bevor eine konkrete Fehlstellung oder dergleichen vom behandelnden Zahnarzt oder Kieferorthopäden festgestellt wurde.

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  1. Zahnzusatzversicherung
8. Dezember 2011 11:27 - Posted by Redaktion in Zahnzusatzversicherung

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