Restschuldversicherung

Viele Ratgeber für Kredite zeigen ebenso die Möglichkeit auf, eine Restschuldversicherung abzuschließen. Diese Art der Versicherung kommt in bestimmten Situationen (zum Beispiel Todesfall des Kreditnehmers, Arbeitslosigkeit) für die noch offene Restsumme des Kredites auf, sodass alle Verbindlichkeiten abgelöst sind. Bei Abschluss einer Restschuldversicherung müssen die versicherten Risiken einzeln aufgeführt werden, danach berechnen sich die zu zahlenden Beiträge. Je höher die noch zurückzuzahlende Kreditsumme ist, desto höher sind auch die zu zahlenden Beiträge. Deshalb lohnt es sich, regelmäßig zu überprüfen, ob es nicht besser wäre, die Restschuldversicherung zu widerrufen oder zu kündigen.

Grundsätzlich stehen die Chancen gut, eine Restschuldversicherung widerrufen zu können, wenn ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt. Dies ist der Fall, wenn sowohl der Kreditvertrag als auch die Restschuldversicherung unzertrennlich miteinander verbunden sind. Wenn ein Koppelgeschäft zwischen Kredit und Versicherung vorliegt, ist ein Widerruf auch noch mehrere Jahre nach Abschluss der beiden Verträge möglich. Liegt kein Koppelgeschäft vor, kann zumindest der Vertrag über die Restschuldversicherung mit einer vorbestimmten Frist widerrufen werden.

Nachteile des Widerrufs oder der Kündigung der Restschuldversicherung ist vor allem die fehlende Sicherheit gegenüber dem Kreditinstitut. Immerhin stellt die Restschuldversicherung klar, dass der geschuldete Betrag im Schadensfall übernommen wird. Wenn die Restschuldversicherung widerrufen oder gar gekündigt wird, kann die Bank unter Umständen die Zinsen anheben, um den Verlust der Sicherheit auszugleichen. Oder die Bank kann den Kredit aufkündigen, weil die geforderte Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist – dann müsste die Restschuld in einem Schlag beglichen werden, was meist nur durch die Umschuldung des gesamten Kreditvertrages möglich ist. Eine Umschuldung des Kredites zieht jedoch im Regelfall erneut zu zahlende Gebühren nach sich. Der Widerruf bzw. die Kündigung der Restschuldversicherung sollte also vorher gut durchdacht werden und auch die zu erwartenden Konsequenzen sollten überlegt sein. In jedem Fall bedeutet die Umschuldung aufgrund des Widerrufs nämlich zusätzliche Kosten für den Kredit- bzw. Versicherungsnehmer.