Bei der privaten Krankenversicherung handelt es sich, im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, nicht um eine im Sozialversicherungsssystem verankerte Krankenversicherungerung, sondern um eine sogenannte Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie unterliegt damit nicht den gesetzlichen Bestimmungen einer GKV, sondern handelt ausschließlich privatwirtschaftlich. Damit ist die PKV – wie alle anderen Versicherungsgesellschaften auch – weitestgehend autonom, was zu unter Umständen sehr deutlichen Leistungsunterschieden im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse führt.
Denn privatrechtliche Versicherer verfügen über teils deutlich größere Spielräume, sowohl im Leistungskatalog wie auch bei den Bemessungsgrenzen. Dieser weitläufige Spielraum ist es allerdings auch, der es den privaten Krankenkassen ermöglicht selbst über die Mitgliedschaften und deren Konditionen zu entscheiden; entsprechend schwierig war es daher bis vor einigen Jahren teilweise noch, überhaupt in eine PKV aufgenommen zu werden, insbesondere in Bezug auf chronisch Kranke oder finanzschwächere Personen.
Neue Modelle für ein breiteres Publikum
Diese teils recht harten Zugangsvoraussetzungen zur PKV wurden zwischenzeitlich an einigen Enden durchaus sinnvoll gelockert, und erlauben es einem auch ohne eine gesundheitliche Prüfung in einer privaten Kasse aufgenommen zu werden. Der sogenannte Basistarif wie unter http://www.pkv-infos.net/pkv-basistarif.php beschrieben ist das beste Beispiel dafür, und lässt sich mit den Leistungen der herkömmlichen gesetzlichen Krankenkasse vergleichen. Ein markanter Unterschied ist jedoch die Beitragsbemessung – sie richtet sich beim Basistarif lediglich nach dem Alter und dem Geschlecht des Interessenten. Die tatsächliche Einkommenshöhe spielt keine Rolle. Außerdem ist geregelt, dass der monatliche Beitrag die maximale Beitragshöhe der gesetzlichen Versicherer nicht überschreiten darf.
PKV und GKV vergleichen und abwägen
Obgleich der Basistarif eine praktikable Entwicklung bei den privaten Krankenkassen ist sollte auch hier verglichen werden. Nicht nur die Beitragshöhen der Versicherer untereinander variieren stark, auch sind einige Konstellationen (bspw. Eheleute mit Kindern) auch weiterhin besser in der gesetzlichen KK aufgehoben, da es das Modell der Familienversicherung bei den privaten Kassen nach wie vor nicht gibt.
No related posts.